Oft wird man von Freunden oder Kollegen gefragt, ob man beispielsweise beim Umzug helfen oder den Computer reparieren kann, weil man sich besser damit auskennt. Was passiert jedoch, wenn dabei etwas schief geht und man unabsichtlich einen Schaden verursacht?
Hilfe bei Freunden
Vor einer Helferaktion sollte man sich informieren, was man tun darf und was doch lieber einem professionellen Handwerker überlassen werden sollte. Kleinere Reparaturarbeiten, Helfen beim Umzug und einfache handwerkliche Arbeiten sind grundsätzlich kein Problem, insofern man sein eigenes Können richtig einschätzt. Außerdem sollte die Hilfe unentgeltlich erfolgen oder kann mit einer kleinen Gegenleistung, wie etwa einer Einladung zum Essen, honoriert werden.
Vermeiden sollte man Schwarzarbeit, das bedeutet, dem Freund oder Nachbarn gegen eine reguläre Bezahlung zu helfen. Außerdem sollte man nur Dinge tun, die man wirklich kann. Gefährliche Handwerksarbeiten, wie zum Beispiel das Verlegen von Elektrik oder das Dachdecken, sollte man besser einem professionellen Handwerker überlassen. Dieser ist bei Schadensfällen über die Firma abgesichert.
Wer haftet bei Schäden?
Ist ein Schaden am Eigentum durch eine Gefälligkeit beziehungsweise Hilfe eines Dritten entstanden, so kann man rechtlich keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, denn die Person, der geholfen wird, hat den Umgang mit dem Eigentum erlaubt und verzichtet somit auf Schadensersatz.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte unbedingt eine Haftpflichtversicherung im privaten Bereich abschließen. Diese greift dann, wenn man unabsichtlich einen Schaden am Eigentum eines anderen verursacht hat. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dies nicht während der Ausübung eines Berufes oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit passiert ist, denn in diesem Fall wird eine gesonderte Haftpflichtversicherung benötigt.